FAQ

FAQ.

Häufig gestellte Fragen

Was bringt mir so eine Beratung als Privatperson oder Unternehmer?

Im Bereich Privatpersonen bringt eine Beratung Einsparungen von durchschnittlich Fr. 8‘000 in 5 Jahren. Solche Einsparungen entstehen durch:

  • Senkung der Versicherungs- und Krankenkassenprämien, verbesserte oder mehr Leistungen für dieselbe Prämie.
  • Verbesserung der Altersvorsorge und Risikoabsicherung.
  • Nutzung sämtlicher möglichen Steuervorteile.
  • Optimierung der mittel- und langfristigen Kapitalanlagen.
  • Optimierung bestehender Hypotheken oder bestmögliche Finanzierung Ihres zukünftigen Wohneigentums.

Bei Firmenkunden bewegen sich die Einsparungen im selben Zeitraum erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich. Dies hängt jedoch davon ab, welche Bereiche die Pro Finanz Schweiz AG für das Unternehmen optimieren kann.

Welches ist die beste Krankenkasse / Versicherung für mich?

Diese Frage kann nur durch eine individuelle Bedürfnisabklärung beantwortet werden. Deshalb legt die Pro Finanz Schweiz AG allergrössten Wert auf eine ausführliche und fachlich korrekte Bestandsaufnahme der vorhandenen Versicherungs- und Finanzlösungen unserer Kunden.

Zugleich sind die Wünsche, Ziele und Bedürfnisse und nicht zuletzt die aktuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten unserer Kundinnen und Kunden die Grundlage für eine bedürfnisgerechte und individuelle auf die Kundinnen und Kunden abgestimmte Finanzstrategie.

Was kostet mich eine Beratung bei der Pro Finanz Schweiz AG?

Die Beratung durch die Pro Finanz Schweiz AG ist für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos. Einzig die Kosten für das Erstellen von Steuererklärungen werden direkt gegen Bezahlung von den Beratern bei den Kundinnen und Kunden erhoben. Die Tarife für Steuererklärungen sind je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und nach Aufwand unterschiedlich, mindestens jedoch Fr. 69.00.

Wer ist haftbar für Beratungsfehler?

Grundsätzlich geht die Pro Finanz Schweiz AG davon aus, dass der Berater alles Mögliche unternehmen wird, um Beratungsfehler von vornherein zu vermeiden. Jede Beratung wird von den Mitarbeitenden der Pro Finanz Schweiz AG nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Da jedoch überall nur Menschen am Werk sind, können Fehler nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Um dennoch ein höchstmögliches Mass an Sicherheit bieten zu können, sind unsere Berater/innen verpflichtet, für jeden getätigten Abschluss direkt im Anschluss an die Beratung gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Dieses wird dann sowohl von den Kundinnen und Kunden, als auch von den Beraterinnen und Berater unterzeichnet.

So kann sichergestellt werden, dass die während der Beratungsgespräche besprochenen Themen von Kundinnen und Kunden verstanden worden sind und er mit den getroffenen Massnahmen einverstanden ist.

Für den Fall, dass keine Massnahmen getroffen wurden, weil die Situation der Kundinnen und Kunden bereits optimal ist, oder eine Verbesserung des Ist-Zustandes von Kundinnen und Kunden nicht gewünscht wird, muss dennoch ein Beratungsprotokoll erstellt werden.

In diesem Falle bestätigen Kundinnen und Kunden, dass sie keine Änderung ihrer zum Zeitpunkt der Beratung bestehenden Finanz- und Versicherungssituation wünschen. Kundinnen und Kunden sind sich dann auch im Klaren darüber, dass sie weder die Pro Finanz Schweiz AG, noch den/die Berater/in in Zukunft für aufgedeckte Vorsorgelücken, Unter- oder Überversicherungen usw. haftbar machen können.

Kundinnen und Kunden können sich somit nicht darauf berufen, dass der/die Berater/in ihn zu einem Abschluss hätte drängen sollen. Mögliche Einkommenseinbussen im Falle von Erwerbsunfähigkeit, teure Anschaffungskosten bei Verlust von Hab und Gut bei einer Unterversicherung oder zu hohe Kosten für überteuerte Versicherungs- oder Krankenkassenprodukte etc. haben die Kundinnen und Kunden somit selbst zu verantworten.

Sollte sich im Nachhinein dennoch herausstellen, dass trotz dieser Sicherheitsmassnahmen eine fehlerhafte Beratung stattgefunden hat, ist der/die Berater/in persönlich für die entstandenen Schäden haftbar.

Bin ich immer an die Pro Finanz Schweiz AG gebunden?

Solange Sie sich bei der Pro Finanz Schweiz AG gut betreut und aufgehoben fühlen, freuen wir uns, Sie zum ständig wachsenden Kreis der Pro Finanz Schweiz AG Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen. Natürlich benötigen wir, um in Ihrem Namen mit Versicherungen, Krankenkassen, Banken und Behörden verhandeln zu können, ein sogenanntes „Maklermandat“.

Dies ist eine schriftliche Bestätigung dafür, dass wir mit Ihrer Erlaubnis z. B. Policen anfordern oder Auskünfte zu Policen erhalten dürfen. Es ist und jedoch nicht gestattet, Veränderungen an bestehenden Verträgen in Auftrag zu geben oder sogar bestehende Policen zu stornieren. Dazu sind und bleiben nur Sie als Versicherungsnehmer und Prämienzahler befugt.

Dieses Maklermandat kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen beiderseitig schriftlich aufgehoben werden. Sie als Kunde werden nur so lange von der Pro Finanz Schweiz AG beraten, wie Sie das wünschen.

Wohin geht meine Kontaktanfrage

Ihre Kontaktanfrage geht direkt an die Zentrale E-Mail-Adresse der Pro Finanz Schweiz AG und wird dort vom Innendienst an eine/n Berater/in aus Ihrer Region weiter geleitet.